Attraktive Aussichten bietet Zürich auch als Ihre Arbeitgeberin
Wir arbeiten für das Gemeinwohl unserer Stadt und bieten spannende Aufgaben für vielfältige Berufsgruppen. Die Mitarbeitenden der Stadt Zürich leisten tagtäglich einen erlebbaren Beitrag für die hohe Lebensqualität der grössten Stadt der Schweiz.
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Arbeitgeberin Stadt Zürich
Die Bedürfnisse der Menschen in der Stadt Zürich sind vielfältig. Unsere Dienstleistungen sind es genauso – dabei werden sie laufend an die sich wandelnden Ansprüche der Bevölkerung angepasst.
Als eine der grössten öffentlich-rechtlichen Arbeitgeberinnen der Schweiz bietet die Stadt Zürich zahlreiche spannende Aufgaben in den Bereichen Bau, Bildung, Finanzen, Freizeit, Gesundheit, Immobilien, Sicherheit, Soziales, Sport, Technik und vielen mehr.
Personalpolitik
Die Grundsätze der Personalpolitik sind Bestandteil des Personalrechts und gelten für alle Mitarbeitenden der Stadt Zürich mit Ausnahme der Lehrkräfte, die nach kantonalem Recht angestellt sind.
Die Personalpolitik:
- orientiert sich am Leistungsauftrag der Verwaltung, an den Bedürfnissen des städtischen Personals, am Auftrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern, am Ziel der Bürgerinnen- und Bürgernähe sowie an den Möglichkeiten des Finanzhaushalts und strebt ein sozialpartnerschaftliches Verhältnis zwischen Stadt, Personal und Personalverbänden an;
- will für die Stadt geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen und erhalten, die qualitätsorientiert, verantwortungsbewusst und kooperativ handeln;
- nutzt und entwickelt das Potenzial der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie diese entsprechend ihrer Eignungen und Fähigkeiten einsetzt und fördert;
- achtet auf eine besonders sorgfältige Auswahl der Vorgesetzten;
- unterstützt und fördert das Angebot von Ausbildungsplätzen;
- berücksichtigt die Erfüllung von Erziehungs- und Betreuungsaufgaben;
- fördert flexible Arbeitszeitmodelle;
- verwirklicht die Chancengleichheit für Frauen und Männer;
- fördert die Beschäftigung und Eingliederung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen;
- fördert die Toleranz und Akzeptanz gegenüber Angestellten, die benachteiligt sein könnten, insbesondere aufgrund von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion oder Behinderung, und fördert bei Anstellung und Personalentwicklung die Chancengleichheit dieser Personen.