Sachbearbeiter:in Berufsbeistandschaft (80 – 90 %)
Die Berufsbeistandschaft ist für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht sowie für die persönliche Hilfe nach Sozialhilfegesetz (ohne wirtschaftliche Sozialhilfe) zuständig. Sind Sie auf der Suche nach einer verantwortungsvollen Stelle in einem dynamischen und professionellen Umfeld? Möchten Sie per 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung mit Ihrem Engagement eine Berufsbeistandsperson tatkräftig unterstützen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.